Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Leben
Manchmal löst eine Schwangerschaft eine besondere finanzielle Notlage aus oder macht eine schwierige Situation deutlich. Dann können Sie bei uns einen Antrag an die „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ auf eine einmalige finanzielle Unterstützung stellen.
Diese Stiftung unterstützt Sie als werdende Mutter, auch wenn Sie keinen Anspruch auf gesetzliche Hilfen haben oder diese nicht ausreichen. Sie können zur Antragstellung auch ohne Termin in unsere offene Sprechstunde kommen.
Über dieses Angebot hinaus schauen wir mit Ihnen, ob es noch weitere für Sie hilfreiche Unterstützungsangebote gibt.
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Kontakt & Ansprechpartner
Ansprechpartner
- Ellen Katzmann
- 04121 - 7 10 35