Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII

Die Erziehungsbeistandschaft zählt zu den Hilfen der Erziehung (§ 27 SGB VIII) und richtet sich speziell an junge Heranwachsende.

Ob Probleme in der Schule, Streit zuhause, Liebeskummer oder wenn einem die Probleme über den Kopf zu wachsen scheinen- durch eine zielgerichtete Begleitung und Unterstützung werden die eigenen Stärken mobilisiert und erlernt, Verantwortung für sich selbst und andere zu übernehmen.

Durch regelmäßige Gespräche, gemeinsame Aktivitäten und Freizeitgestaltung sollen Krisen zusammen angegangen und erfolgreich bewältigt werden.

 

Die Hilfen sind zeitlich variabel gestaltbar und erfolgen in der Regel auf Antrag beim Amt für Jugend und Soziales (ASD). Der Umfang orientiert sich am individuellen Bedarf des Kindes/Jugendlichen.

ASSISTENTIUM gUG (haftungsbeschränkt)

  • Rosengarten 8
  • 22880 Wedel

Auf einen Blick