Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII

Die Sozialpädagogische Familienhilfe zählt in Deutschland zu den Hilfen zur Erziehungs (§ 27 SGB VIII) und richtet sich an Familien in Krisen- und Belastungssituationen. Die Familien erhalten eine Hilfestellung und Begleitung in ihrer alltäglichen Lebenssituation.

Alle Familienmitglieder werden gleichermaßen miteinbezogen, sofern erforderlich und gewünscht. Das Ziel ist dabei, die Sorgen und Nöte der Familie zu besprechen und durch die Mobilisierung von Ressourcen gemeinsame Lösungswege zu finden.

Dieser Prozess ist auf die Handlungsbereitschaft und Motivation aller Beteiligter angewiesen.

 

Die Hilfen sind zeitlich variabel gestaltbar und erfolgen in der Regel auf Antrag beim Amt für Jugend und Soziales (ASD). Der Umfang orientiert sich am individuellen Bedarf des Kindes/Jugendlichen.

Antragsberechtigt sind die Personensorgeberechtigten der Kinder und Jugendlichen. 

  • Rosengarten 8
  • 22880 Wedel

Auf einen Blick